VBE-Vorsorgemappe: Aktualisierung Notvertretungsrecht

05.06.2023

Aktualisierung der Vorsorgemappe: Notvertretungsrecht

Das Referat Senioren hat eine Vorsorgemappe zusammengestellt, die im Ernstfall behilflich sein soll, systematisch die richtigen Schritte einzuleiten und die anstehenden Probleme schnell und sachgerecht zu lösen. Rechtzeitig sollten für den Krankheitsfall und den Todesfall Entscheidungen vorliegen.

Wichtig:
Seit dem 01.01.2023 gilt ein neues Vormundschafts- und Betreuungsrechts, in dem erstmals ein Notvertretungsrecht für Ehegatten eingeführt wurde.  Das bedeutet, dass Ehegatten ein beschränktes Recht auf gegenseitige Vertretung in Angelegenheiten der Gesundheitssorge haben. Das Vertretungsrecht greift, wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge nicht mehr besorgen kann. Es bezieht sich insbesondere auf die Einwilligung in ärztliche Eingriffe und den Abschluss von Behandlungsverträgen. Das Notvertretungsrecht ist zeitlich begrenzt auf maximal sechs Monate. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass z. B. die Partnerin/der Partner automatisch die notwendigen Entscheidungen treffen kann.
Das Ehegattennotvertretungsrecht ist nachrangig zu einer bestehenden Betreuung- oder Vorsorgevollmacht.

Die Mappe wurde aus diesem Grund auf 

Seite 9
Seite 11
Seite 14

aktualisiert.

Die Neuauflage der Vorsorgemappe 
ist im VBE Verlag für Mitglieder und Nichtmitglieder erhältlich.
Für alle diejenigen, die eine Vorsorgemappe besitzen, stehen diese Seiten hiermit zur Ergänzung zur Verfügung.

Weitere Artikel im Bereich ""
11.01.2021
Musterschreiben Kinderkrankengeld

Zur Unterstützung der Schulleitungen

21.02.2017
Übergangsmanagement: Gemeinsam die Wege gestalten

Empfehlungen für ein erfolgreiches Übergangsmanagement von den Grundschulen in die Schulen der Sekundarstufe I

Grafik: © VBE NRW
Ihre Qualifizierung vor Ort

Termine, Orte und Anmeldung

Grafik: KirschKürmann
Ausgabe September/Oktober 2023

Schulkultur


URL dieses Artikels:
http://www.vbe-nrw.de/menu_id/103/content_id/4889.html

VBE-Bezirksverbände

Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster

copyright © 2001 - 2019 Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW